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Helfende Hand im Alltag

Alltagsbegleitung

Treuer Begleiter

Spazieren im Park
Betreuung

Über mich

Bajra Fejzic
Alltagsbegleitung
42 Jahre jung
 

Betreuung Neu

Wir helfen pflegebedürftigen Menschen, ihren Alltag selbstbestimmt zu gestalten.
Wir sind da, wo Unterstützung gebraucht wird mit Herz,
Geduld und Zeit.

Was ist Alltagsbegleitung nach § 45a SGB XI?

Unterstützung für pflegebedürftige Menschen im Alltag

Ziel: Erhalt der Selbstständigkeit und Lebensqualität

Entlastung von Angehörigen und Pflegepersonen

Angebote werden durch die Pflegekasse bezuschusst

Zuhören. Helfen. Da sein.

Freiwilligenarbeit

„Zeit, Nähe und Vertrauen - Alltagsbegleitung mit Herz.“

Unsere Leistungen

Wir kümmern uns nicht nur um Aufgaben,
wir kümmern uns um Menschen.
Unsere Alltagsbegleiter sorgen für Struktur,
Freude und Sicherheit im täglichen Leben.

Begleitung beim Spazierengehen oder Einkaufen

Unterstützung bei Arztbesuchen und Behördengängen

Hilfe im Haushalt (leichte Hausarbeiten, Ordnung schaffen)

Unterstützung bei Tagesstruktur und Orientierung

Gemeinsames Kochen, Essen und Freizeitgestaltung

Kostenerstattung und Leistungsanspruch

Viele Pflegebedürftige und deren Angehörige wissen nicht, welche Leistungen ihnen über die Pflegeversicherung zustehen. Wir informieren und beraten Sie gerne, welche Unterstützungsmöglichkeiten Sie nutzen können.
 

Liegt ein Pflegegrad vor, können Leistungen im Rahmen der verfügbaren Budgets direkt über die Pflegeversicherung abgerechnet werden – beispielsweise über Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege oder den Entlastungsbetrag.
 

Ab Pflegegrad 1
Pflegebedürftige erhalten einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich, der z. B. für haushaltsnahe Dienstleistungen eingesetzt werden kann.
 

Ab Pflegegrad 2 (mindestens 6 Monate)
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten einer Ersatzpflege (Verhinderungspflege), wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist. Diese kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Der Anspruch besteht zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen.
 

Es stehen bis zu 1.685 € pro Jahr für Verhinderungspflege zur Verfügung. Zusätzlich können bis zu 50 % des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (1.854 € pro Jahr) auf die Verhinderungspflege angerechnet werden.

Unsere Mitarbeitenden sind speziell geschult und können die erbrachten Dienstleistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Wald

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Warum wir?

Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt.
Wir hören zu, begleiten und gestalten den Alltag so, wie er für Sie am schönsten ist.

Einfühlsame, geschulte Alltagsbegleiter​

Zeit, Aufmerksamkeit und Entlastung

Individuelle Betreuung nach Ihren Wünschen

Zuverlässigkeit und Diskretion

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