Helfende Hand im Alltag

Treuer Begleiter

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Über mich
Bajra Fejzic
Alltagsbegleitung
42 Jahre jung

Wir helfen pflegebedürftigen Menschen, ihren Alltag selbstbestimmt zu gestalten.
Wir sind da, wo Unterstützung gebraucht wird mit Herz,
Geduld und Zeit.
Was ist Alltagsbegleitung nach § 45a SGB XI?
Unterstützung für pflegebedürftige Menschen im Alltag
Ziel: Erhalt der Selbstständigkeit und Lebensqualität
Entlastung von Angehörigen und Pflegepersonen
Angebote werden durch die Pflegekasse bezuschusst
Zuhören. Helfen. Da sein.

„Zeit, Nähe und Vertrauen - Alltagsbegleitung mit Herz.“
Unsere Leistungen
Wir kümmern uns nicht nur um Aufgaben,
wir kümmern uns um Menschen.
Unsere Alltagsbegleiter sorgen für Struktur,
Freude und Sicherheit im täglichen Leben.
Begleitung beim Spazierengehen oder Einkaufen
Unterstützung bei Arztbesuchen und Behördengängen
Hilfe im Haushalt (leichte Hausarbeiten, Ordnung schaffen)
Unterstützung bei Tagesstruktur und Orientierung
Gemeinsames Kochen, Essen und Freizeitgestaltung
Kostenerstattung und Leistungsanspruch
Viele Pflegebedürftige und deren Angehörige wissen nicht, welche Leistungen ihnen über die Pflegeversicherung zustehen. Wir informieren und beraten Sie gerne, welche Unterstützungsmöglichkeiten Sie nutzen können.
Liegt ein Pflegegrad vor, können Leistungen im Rahmen der verfügbaren Budgets direkt über die Pflegeversicherung abgerechnet werden – beispielsweise über Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege oder den Entlastungsbetrag.
Ab Pflegegrad 1
Pflegebedürftige erhalten einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich, der z. B. für haushaltsnahe Dienstleistungen eingesetzt werden kann.
Ab Pflegegrad 2 (mindestens 6 Monate)
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten einer Ersatzpflege (Verhinderungspflege), wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist. Diese kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Der Anspruch besteht zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen.
Es stehen bis zu 1.685 € pro Jahr für Verhinderungspflege zur Verfügung. Zusätzlich können bis zu 50 % des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (1.854 € pro Jahr) auf die Verhinderungspflege angerechnet werden.
Unsere Mitarbeitenden sind speziell geschult und können die erbrachten Dienstleistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Warum wir?
Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt.
Wir hören zu, begleiten und gestalten den Alltag so, wie er für Sie am schönsten ist.
Einfühlsame, geschulte Alltagsbegleiter
Zeit, Aufmerksamkeit und Entlastung
Individuelle Betreuung nach Ihren Wünschen
Zuverlässigkeit und Diskretion
